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Landeskonferenz: Öffentliche Auszählung am 28. Februar 2021

Landeskonferenz: Öffentliche Auszählung am 28. Februar 2021

Wahl des Landesvorstandes der Arbeiterwohlfahrt im Saarland 2021 in Textform

Die stimmberechtigten Delegierten der AWO Landeskonferenz im Saarland haben im Februar ihre Unterlagen in Textform erhalten, um über die Anträge und die Personalvorschläge zur Landeskonferenz 2021 abzustimmen. Die Auszählung der Stimmen erfolgt unter notarieller Aufsicht und mit Übertragung auf den AWO Saarland-Youtube-Kanal sowie auf die AWO Saarland-Internetseite am 28. Februar 2021 von 10 bis 13 Uhr.

Aufgrund der nicht vorhersagbaren Pandemielage hat sich der Landesvorstand dazu entschieden, die Abstimmungen in Textform durchzuführen.  Zur Abstimmung stehen nicht nur die rechtzeitig zur Konferenz eingegangenen Wahlvorschläge, sondern auch inhaltliche Antragsbeschlüsse über zukünftige Weichenstellungen der Arbeiterwohlfahrt im Saarland zu den Themen Mitgliederbindung, Unterstützung des AWO Landesjugendwerkes, zur Personalbindung, zu Nachhaltigkeit, zu Kinderarmut, zur Volksinitiative MITWIRKUNG! und zur Finanzreform der Pflegeversicherung zu einer Bürgerversicherung in der Pflege.

Ingesamt 180 Delegierte aus den AWO Kreisverbänden, 15 Mitglieder des AWO Landesvorstandes, eine Vertreterin der korporativen Mitglieder der AWO Saarland e. V. sowie eine Vertreterin des AWO Landesjugendwerks sind zur Landeskonferenz stimmberechtigt und erhalten die Unterlagen zur Abstimmung zugesandt.

LIVESTREAM AWO LANDESKONFERENZ AM 28.02.2021

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Wahlergebnisse aus den AWO Kreisverbänden im Saarland:

Die Informationen zu den Wahlergebnissen in den AWO Kreisverbänden im Überblick:

  • 21. Januar 2021: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Saarpfalz-Kreis wählen einen neuen Kreisvorstand. Lesen Sie mehr
  • 21. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Merzig-Wadern haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 17. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Saarlouis haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 17. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Saarbrücken-Stadt haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 14. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Neunkirchen haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 14. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes St. Wendel haben den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr
  • 02. Dezember 2020: Die Delegierten des AWO Kreisverbandes Regionalverband Saarbrücken wählen den neuen Kreisvorstand. Lesen Sie hier mehr

Die Landeskonferenz 2021

Gemeinsam Zukunft schaffen:
Die AWO Saarland wählt am 28. Februar 2021 auf der Landeskonferenz den Landesvorstand der Arbeiterwohlfahrt im Saarland neu. Der Verein AWO Saarland e. V. ist demokratisch aufgebaut und wählt im vier-Jahres-Rhythmus die Vorstände in den Ortsvereinen, den Kreisverbänden und im Landesvorstand neu. Auch die inhaltliche Ausrichtung der Arbeiterwohlfahrt im Saarland wird auf den Konferenzen diskutiert und per demokratischer Mehrheit festgelegt.

Was ist die Landeskonferenz?
Die Landeskonferenz ist das oberste Beschlussorgan des Landesverbandes und setzt sich nach einem festgelegten Schlüssel aus gewählten Vertretern (Delegierten) der Kreisverbände, den Mitgliedern des Landesvorstandes und der Beauftragte/n der korporativen Mitglieder zusammen.  Die Landeskonferenz tagt alle vier Jahre, nimmt unter anderem Rechenschaftsberichte entgegen, wählt den Landesvorstand, verabschiedet Anträge und legt Arbeitsschwerpunkte fest. Ihre Beschlüsse sind für den Landesverband bindend. Der Landesvorstand wird von der Landeskonferenz für die Dauer von vier Jahren gewählt.

Der inhaltliche Weg zur Konferenz
Die Anträge für die Landeskonferenz können vom Landesvorstand, den Kreisverbänden, den Fachausschüssen, dem Jugendwerk sowie den korporativen Mitgliedern gestellt werden.

Anträge des Landesvorstandes
Die Anträge des Landesvorstandes an die Landeskonferenz beinhalten in der Regel Themen von grundsätzlicher Bedeutung. Sie können auch ein Rahmen für die Anträge sein, die von den Kreisverbänden eingereicht werden.
Der Landesvorstand ist für die Verabschiedung der Anträge des Landesverbandes zuständig.

Der Weg zur Landeskonferenz: Die AWO Kreiskonferenzen im Saarland

Die AWO Kreiskonferenzen 2020/2021:
Zum Schutz der Gesundheit der Mitglieder der AWO Saarland e. V. fanden die Kreiskonferenzen in den jeweiligen AWO Kreisverbänden nach gemeinsamer Abstimmung gemäß §32 Abs. 2. BGB i.V. mit §5 Abs. 3 Artikel 2 Gesetz über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in Textform statt.

Fragen und Antworten zum Verfahren der AWO Landeskonferenz:

Wie läuft die AWO Landeskonferenz in Textform ab?

Der jeweilige AWO Kreisverband informiert seine Delegierten im ersten Schritt schriftlich über die Durchführung der Kreiskonferenz in Textform. Der schriftlichen Information liegen die vorgeschlagenen Punkte zur Beschlussfassung (Tagesordnung), ein Vorschlag zur Geschäfts- und Wahlordnung und ein Vorschlag der Mitglieder der Mandatsprüfungs- und Wahlkommission bei.  Die Delegierten haben die Möglichkeit, die Vorschläge in Textform zu bestätigen, zu ergänzen oder abzulehnen. Hierzu können sich die Delegierten bis zu dem schriftlich mitgeteilten Stichtag an die Kreisgeschäftsstelle des jeweiligen Kreisverbandes vor Ort wenden.
Die abgegebenen Stimmen werden in vereinsöffentlicher Auszählung ausgewertet. Nominierungen und Anträge an die Landeskonferenz der AWO Saarland werden eingearbeitet.
Die Delegierten der AWO Landeskonferenz erhalten eine Einladung mit Tagesordnung zum Ablauf der AWO Landeskonferenz in Textform und anschließend die Beschlussunterlagen postalisch zugeschickt. Die abgegebenen Stimmen werden anschließend am 28. Februar von 10 bis 13 Uhr unter notarieller Aufsicht ausgezählt und die Ergebnisse via Live-Stream auf awo-saarland.de und auf dem YouTube-Kanal der AWO Saarland übetragen.

Wer ist stimmberechtigt?

Stimmberechtigt sind insgesamt 197 Delegierte. Dies sind im Einzelnen die 180 Delegierten der AWO Kreisverbände im Saarland sowie die Mitglieder des Landesvorstandes, ein*e Vertreter*in des AWO Landesjugendwerkes Saarland sowie ein*e Vertreter*in der korporativen Mitglieder der AWO Saarland e. V.

Wie läuft die Beschlussfassung anschließend ab?

Die stimmberechtigten Delegierten erhalten eine Antragsmappe mit Stimmzettelm zur Stimmabgabe in Textform zu Personal- und Antragsvorschlägen sowie einen Umschlag für die Stimmzettel und einen vorab rückfrankierten Umschlag für den Versand zur Auszählung. Die Mehrheit ist grundsätzlich nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Neinstimmen in Textform zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen.

Aus der Stimmabgabe muss der eindeutige Wille des Delegierten erkennbar sein. Das Öffnen der Umschläge und die Auszählung erfolgen am 28. Februar 2021 von 10 bis 13 Uhr unter notarieller Aufsicht.

Welche Unterlagen erhalten die Delegierten der Kreiskonferenzen?
  • Den Verbandsbericht „AWO RückBlick 2016 bis 2020“ der AWO Saarland
  • eine Broschüre zu den Aktivitäten der AWO Saarland zum 100-jährigen Jubiläum
  • eine Satzungsbroschüre
  • Eine Antragsmappe mit Geschäfts- und Wahlordnung, Hinweisen zum Ablauf und zur Auszählung, den Stimmzetteln zu den einzelnen Wahlgängen, dem Bericht der Verbandsrevisor*innen, den Empfehlungen der Antragskommission zu den einzelnen Anträgen sowie die beiden Umschläge zum Rückversand der Stimmzettel und einem Flyer mit Hinweisen zum Wahlverfahren
Wann und wie werden die Stimmen ausgezählt?

Die abgegebenen Stimmen werden am 28. Februar 2021 von 10 bis 13 Uhr ausgezählt und bekanntgegeben – auf der Internetseite www.awo-saarland.de/landeskonferenz sowie auf dem YouTube-Kanal der AWO Saarland per Video auf YouTube-Kanal der AWO Saarland

Geschäfts- und Wahlordnung zur Landeskonferenz in Textform

Landeskonferenz 2021 in Textform

Geschäfts- und Wahlordnung auf Basis der Landessatzung der AWO Saarland e.V. und entsprechend gesetzlicher Vorschriften

1. Stimmberechtigt sind die in den Kreiskonferenzen der Kreisverbände gemäß Delegiertenschlüssel, laut Beschluss des Landesvorstandes vom 25.11.2020, gewählten und dem Landesvorstand gemeldeten Delegierten, die Mitglieder des Landesvorstandes, ein/e Vertreter*in des Landesjugendwerkes und ein*e Vertreter*in der korporativen Mitglieder (§7 Abs. 1 der Landessatzung).

Die eigentliche Konferenz findet in Textform auf Basis des §32 Abs. 2 BGB i.V. mit §5 Abs. 3 Artikel 2 des Gesetzes über Maßnahmen im Gesellschafts-, Genossenschafts-, Vereins-, Stiftungs- und Wohnungseigentumsrecht zur Bekämpfung der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie vom 27. März 2020 in Textform statt. Diese Regelungen wurden durch Rechtsverordnung des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz vom 20. Oktober 2020 bis zum 31. Dezember 2021 verlängert.

2. Das Verfahren wird wie folgt durchgeführt:

a. Der Landesvorstand lädt die Delegierten fristgerecht nach §7 Abs. 2 der Landessatzung zur Durchführung der Landeskonferenz in Textform, mit den vorgeschlagenen Punkten zur Beschlussfassung (Tagesordnung), der Geschäfts- und Wahlordnung, einem Vorschlag für die Mitglieder einer Mandatsprüfungs- und Wahlkommission, einer Antragsübersicht und den Wahlvorschlägen für die zu besetzenden Funktionen ein.

b. Außerdem erhalten die Delegierten mit gesonderter Post weitere Unterlagen zur Erläuterung (Rechenschaftsbericht, Anträge, Bericht der Revisoren) und Vordrucke zu den Wahlunterlagen.
Es werden zwei Briefumschläge beigefügt. Ein Umschlag ist für die anonyme Stimmabgabe und ein weiterer frankierter Umschlag zur Rücksendung im verschlossenen
Umschlag vorgesehen.

c. Die Stimmabgabe kann nach der gesetzlichen Regelung in Textform erfolgen. Die Delegierten haben die Möglichkeit diese Vorschläge in Textform oder mit Hilfe der verschickten Vordrucke mit Rückumschlag (Wahlunterlagen) zu bestätigen, abzulehnen oder sich zu enthalten. Aus der Stimmabgabe muss der eindeutige Wille des/der Delegierten erkennbar sein.

d. Um an der Abstimmung teilzunehmen, muss der/die stimmberechtigte Delegierte die Stimmabgabe spätestens bis zum 25. Februar 2021 an die Landesgeschäftsstelle der AWO Saarland e.V., Hohenzollernstraße 45, 66117 Saarbrücken oder an info@awo-saarland.de zurücksenden. Entscheidend für die Fristwahrung ist der Eingang.
Die abgegebenen Stimmen werden am 28. Februar 2021 unter notarieller Aufsicht ausgezählt. Aufgrund der derzeit geltenden Bestimmungen zur Pandemie ist eine Versammlung nicht
erlaubt. Daher wird diese Auszählung auf dem YouTube-Kanal der AWO Saarland und unter www.awo-saarland.de im Internet übertragen. Die Ergebnisse werden am darauffolgenden Tag auf der Homepage der AWO Saarland www.awo-saarland.de veröffentlicht.
Die Stimmen und Ergebnisse der Beschlussfassung sind nach Anmeldung von jeder/jedem Delegierten in der Landesgeschäftsstelle einsehbar.

3.
Die Beschlüsse der Landeskonferenz werden in Textform grundsätzlich mit einfacher Stimmenmehrheit gefasst – ausgenommen solcher, für die Satzung abweichende Mehrheiten vorschreibt. Aus der Stimmabgabe muss der eindeutige Wille der/des Delegierten erkennbar sein. Die Mehrheit ist grundsätzlich nur nach der Zahl der abgegebenen Ja- und Neinstimmen in Textform zu berechnen. Enthaltungen sind nicht mitzuzählen. Der Beschluss ist gültig, wenn mindestens die Hälfte aller Delegierten oder Mitglieder an der Abstimmung teilgenommen hat. Beschlüsse über Änderung der Satzung des Landesverbandes bedürfen der Zweidrittelmehrheit.

4.
Der Rechenschaftsbericht des Landesvorstandes, der Bericht der Revisor*innen, weitere Anträge sowie Unterlagen zur Erläuterung und Vordrucke zu den Wahlunterlagen werden mit gesonderter Post verschickt. (siehe Punkt 2 Abs. b.)

5. Der Landesvorstand hat die Wahlvorschläge zur Beschlussfassung in seiner Sitzung vom 25. Januar 2021 auf Vorschlag der Kreiskonferenzen zusammengestellt und zu einer Wahlliste zusammengefasst (Liste Vorschlag Landesvorstand). Zur Vorberatung der inhaltlichen Anträge hat der Landesvorstand unter Mitwirkung der Kreisverbände eine Antragskommission berufen. Diese gibt den Delegierten eine Beschlussempfehlung zur Antragsberatung und Empfehlungen zur weiteren Behandlung.

6. Antragsberechtigt sind gemäß §7 Abs.4 der Landessatzung:

  • der Landesvorstand
  • die Kreisverbände
  • die Fachausschüsse des Landesverbandes
  • das Landesjugendwerk
  • die korporativen Mitglieder

Die der Landeskonferenz vorliegenden Anträge können folgende Behandlungsmöglichkeiten erfahren:

  • Annahme
  • Überweisung an den Landesvorstand
  • Ablehnung
  • Nichtbefassung

Antragschluss war gemäß §7 Abs. 4 der Satzung der AWO Saarland der 15. Januar 2021.

7.

a) Die Wahlen zum Landesvorstand werden in Form der Einzelwahl oder der verbundenen Listenwahl durchgeführt. Es werden Wahllisten angefertigt, auf der alle Kandidat*innen
mit ihrer jeweiligen geplanten Funktion verzeichnet sind. Eine Wahlliste beinhaltet den Wahlvorschlag des Landesvorstandes vom 25. Januar 2021. Diese Wahlliste bildet den gesamten Landesvorstand und die zu wählenden Funktionen ab. Bei der verbundenen Listenwahl können die Delegierten den Bewerber*innen einer Wahlliste entweder zustimmen, diese ablehnen oder sich enthalten. Bestehen mehrere Wahlvorschläge (Wahllisten), müssen sich die Delegierten für eine Wahlliste entscheiden. Die Wahlliste, die die höchste Zahl der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt, ist gewählt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

b) Die Wahl der Revisor*innen, Mitglieder der Schiedskommission und der Delegierten zur Bundeskonferenz wird in Listenform durchgeführt. Bei dieser Listenwahl können die Delegierten einer Wahlliste entweder zustimmen oder diese ablehnen. Bestehen mehrere Wahlvorschläge, müssen sich die Delegierten für eine Wahlliste entscheiden. Die Wahlliste, die die höchste Zahl der abgegebenen Stimmen auf sich vereinigt ist gewählt. Stimmenthaltungen werden nicht mitgezählt.

8. Die Beschlüsse und Ergebnisse der Wahlen werden protokolliert von der Mandatsprüfungs-und Wahlkommission und vom Landesvorstand unterzeichnet.

Beschlossen auf der Sitzung des Landesvorstandes am 25. Januar 2021.